Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie haben eine elektronische Patientenakte (ePA), die Ihnen Ihre Krankenkasse zur Verfügung stellt. Diese informiert Sie auch darüber, wie Sie Zugriff auf Ihre ePA bekommen. Als behandelnde Hausarztpraxis speichern wir demnächst Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre ePA. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern, wir erledigen dies automatisch für Sie. Hierbei handelt es sich u. a. um Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen, die wir bei Ihnen durchgeführt haben, Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken sowie Daten zu Laborbefunden.
Es gibt besonders sensible Informationen, bei denen Sie unter Umständen nicht möchten, dass diese in einer ePA vermerkt werden: Das können beispielsweise Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sein. Sollten Sie keine Übertragung dieser Daten in Ihre ePA wünschen, sprechen Sie uns bitte an und widersprechen der Einstellung in die ePA.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, grundsätzlich einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA gegenüber Ihrer Arztpraxis zu widersprechen.
Ein Überblick über alle Daten in der ePA erleichtert die Arbeit für uns als Arztpraxis,
soll zu einer hohen Behandlungsqualität beitragen sowie die Versorgung der Patientinnen
und Patienten verbessern. Sofern Sie aber nicht wünschen, dass wir als Arztpraxis
Zugriff auf Ihre ePA erhalten, können Sie dies selbstverständlich entsprechend festlegen. Bis zu einem entsprechenden Widerruf können wir dann keine Daten in der ePA lesen oder in diese einstellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Widerspruch nicht in der Arztpraxis erfolgt, sondern wahlweise in der ePA-App oder aber bei der Ombudsstelle der Krankenkasse.